Endbenutzer-Lizenzvertrag

1 Die Vertragsparteien

1.1 Dieser Vertrag wurde von und zwischen NNG Software Developing and Commercial Limited Liability Company mit eingetragenem Sitz in 35-37 Szépvölgyi út, H-1037 Budapest, Ungarn, Handelsregisternummer beim Registergericht Budapest (Budapest-Capital Regional Court): 01-09-891838 als Lizenzgeber (nachfolgend: „Lizenzgeber“) und Ihnen als der Endbenutzer (nachfolgend: „Benutzer“; der Benutzer und der Lizenzgeber werden zusammengefasst bezeichnet als „Parteien“) hinsichtlich der Benutzung des Softwareproduktes, das in diesem Vertrag näher bezeichnet wird, abgeschlossen.

2 Abschluss des Vertrages

2.1 Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass der vorliegende Vertrag stillschweigend durch konkludentes Verhalten der Parteien ohne Unterschreiben des Vertrages abgeschlossen wird.

2.2 Der Benutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb des Softwareproduktes, das den Gegenstand dieses Vertrages darstellt (gemäß Punkt 4), jede Art der Verwendung oder Installation auf einem Computer oder anderem Gerät sowie die Zustimmung über die während der Installation oder Verwendung der Software (nachfolgend „Nutzung“) angezeigte Schaltfläche „Zustimmen“ eine rechtsverbindliche Einwilligung in die Vertragsbedingungen durch den Benutzer darstellt.

2.3 Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erworben oder unrechtmäßig auf einem Gerät oder in einem Fahrzeug installiert haben, sind von der Nutzung des Softwareproduktes nach dem vorliegenden Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

3 Anwendbare Gesetze und Gerichtsstand

3.1 Für alle nicht durch diesen Vertrag geregelten Angelegenheiten gilt das Recht Ungarns, insbesondere das Gesetz V aus dem Jahr 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz LXXVI aus dem Jahr 1999 über das Urheberrecht.

3.2 Die Gerichte Ungarns haben die ausschließliche Zuständigkeit bei allen Streitigkeiten in Bezug auf diesen Vertrag.

3.3 Wenn der Benutzer ein „Verbraucher“ ist (eine natürliche Person, die das Softwareprodukt (gemäß Punkt 4) erworben hat und für Zwecke außerhalb ihrer Geschäftstätigkeit benutzt oder für solche Zwecke, die keiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden können), führen die obige Rechtswahl und die Wahl des Gerichtsstands nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz, der ihm durch Bestimmungen gewährt wurde (einschließlich jeglicher Regelung, die das zuständige Gericht bestimmt), von denen nicht durch Vereinbarung nach dem Recht abgewichen werden darf und welche mangels einer Rechtswahl anzuwenden wären, entzogen wird.

3.4. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist hiermit von der Anwendung auf diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag ausgeschlossen.

4 Gegenstand des Vertrages

4.1 Gegenstand dieses Vertrages ist das „Toolbox“-Softwareprodukt des Lizenzgebers (nachfolgend das„Softwareprodukt“) als Ganzes. Der Lizenzgeber räumt dem Benutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des Softwareproduktes ein. Die Lizenz berechtigt die Installation und Nutzung des Softwareproduktes gemäß der Dokumentation und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

4.2 Jegliche Art der Darstellung, Speicherung, Programmierung, einschließlich gedruckter, elektronischer oder grafischer Darstellung, Speicherung, Quell- oder Objektcode sowie alle anderen noch nicht definierbaren Arten der Darstellung, Speicherung und Programmierung bzw. dazu dienende Medien gelten als Teil des Softwareproduktes.

4.3 Vom Benutzer nach Abschluss dieses Vertrages genutzte Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Updates stellen ebenfalls Teile des Softwareproduktes dar.

4.4 Ihre Rechte im Rahmen dieses Vertrages werden durch den Lizenzgeber automatisch und ohne Ankündigung widerrufen, falls Sie diese erheblich verletzen, oder irgendwelche Maßnahmen ergreifen, welche die Rechte des Lizenzgebers beeinträchtigen. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag kündigen, wenn das Softwareprodukt als Ganzes oder eine seiner Komponenten Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung geistigen Eigentums oder Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen wird oder nach Ansicht des Lizenzgebers voraussichtlich werden wird. Bei Kündigung dürfen Sie das Softwareprodukt nicht weiter verwenden und müssen es von Ihrem Gerät löschen.

4.5 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jegliche Funktionen oder Merkmale des Softwareproduktes bzw. der Bedienoberfläche und des Designs des Softwareproduktes aufzurüsten, zu aktualisieren, zu modifizieren, zu ändern, Aufrüstungen und Updates dafür zur Verfügung zu stellen oder den Vertrieb des Softwareproduktes nach eigenem Ermessen zu beenden.

Sie richten keine Ansprüche, Klagen oder Forderungen an den Lizenzgeber im Falle der Durchsetzung einer der obigen Änderungen oder bei aus solchen Änderungen resultierenden Defekten oder in dem Fall, dass der Lizenzgeber obige Maßnahmen ergreift oder eines seiner obigen Rechte nicht ausübt (einschließlich, jedoch nicht ausschließlich das Nicht-Anbieten von Updates oder Aufrüstungen für das Softwareprodukt).

5 Urheberrechte

5.1 Vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist der Lizenzgeber ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.

5.2 Das Urheberrecht erstreckt sich auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf seine Einzelteile.

5.3 Durch Abschluss dieses Vertrages behält der Lizenzgeber alle Rechte am Softwareprodukt; mit Ausnahme jener Rechte, die dem Benutzer durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder die Bestimmungen dieses Vertrages zugestanden werden.

6 Benutzerrechte

6.1 Der Benutzer ist dazu berechtigt, das Softwareprodukt auf einem Gerät (Computer, Handheld-Gerät, tragbarer Computer, Navigationsgerät) zu installieren, es auszuführen und ein Exemplar des Softwareproduktes bzw. ein vorinstalliertes Exemplar des Softwareproduktes darauf zu nutzen.

6.2 Es ist dem Benutzer gestattet, eine Sicherungskopie des Softwareproduktes zu erstellen. Sofern jedoch das Softwareprodukt nach der Installation ohne den ursprünglichen Datenträger funktionsfähig ist, gilt das Exemplar auf dem ursprünglichen Datenträger als Sicherungskopie. In allen anderen Fällen ist der Benutzer nur dann zur Verwendung der Sicherungskopie berechtigt, wenn das Originalexemplar des Softwareproduktes zur bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung unbestreitbar und nachweislich untauglich geworden ist.

7 Nutzungsbeschränkungen

7.1 Der Benutzer ist nicht berechtigt:

7.1.1 das Softwareprodukt zu vervielfältigen (eine Kopie davon zu machen);

7.1.2 es aus irgendeinem Grund entgeltlich oder unentgeltlich zu verleihen, zu vermieten oder an Dritte weiterzugeben;

7.1.3 das Softwareprodukt zu übersetzen (einschließlich der Übersetzung (Kompilierung) in andere Programmiersprachen);

7.1.4 das Softwareprodukt zu dekompilieren;

7.1.5 den Schutz des Softwareproduktes zu umgehen bzw. einen derartigen Schutz mit technologischen oder anderen Mitteln zu modifizieren, zu umgehen oder außer Kraft zu setzen;

7.1.6 das Softwareprodukt ganz oder teilweise zu modifizieren, auszuweiten, umzuwandeln, in seine Bestandteile zu zerlegen, mit anderen Produkten zu kombinieren, auf anderen Produkten zu installieren oder zu verwenden; auch nicht mit der Absicht, es mit anderen Geräten zusammenarbeiten zu lassen.

8 Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkung

8.1 Der Lizenzgeber teilt dem Benutzer hiermit mit, dass er angesichts der Beschaffenheit des Softwareproduktes und der Grenzen der Technik keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit des Softwareproduktes übernimmt, obwohl bei der Herstellung besagten Produktes mit größter Sorgfalt vorgegangen wurde. Darüber hinaus belasten den Lizenzgeber keinerlei vertragliche Verpflichtungen, im Sinne derer das vom Benutzer erworbene Softwareprodukt absolut fehlerfrei zu sein hat.

8.2 DAS LIZENZIERTE SOFTWAREPRODUKT WIRD IN DER VORLIEGENDEN FORM („ALS IST“) UND„MIT ALLEN FEHLERN“ (EINSCHLIESSLICH OHNE JEGLICHE GEWÄHR FÜR DIE BEHEBUNG VON FEHLERN) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DER LIZENZGEBER LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES RECHTSANSPRUCHS UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. KEINE MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH GEGEBENEN RATSCHLÄGE ODER INFORMATIONEN VOM LIZENZGEBER ODER EINEM SEINER VERTRETER, LIEFERANTEN, ARBEITNEHMER ODER DRITTANBIETER (SOFERN INVOLVIERT) KÖNNEN ALS GEWÄHRLEISTUNG AUSGELEGT WERDEN, UND DER BENUTZER IST NICHT BERECHTIGT, SICH AUF DERARTIGE RATSCHLÄGE ODER INFORMATIONEN ZU VERLASSEN. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EINE WESENTLICHE BEDINGUNG DES VORLIEGENDEN VERTRAGES.

Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass das Softwareprodukt mit anderen Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software oder Hardware) zusammen funktionieren kann.

8.3 Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch Mängel des Softwareproduktes (einschließlich Fehler des Computerprogramms, der Unterlagen und der Datenbank) entstanden sind.

8.4 Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden aufgrund der Untauglichkeit des Softwareproduktes für einen bestimmten Zweck oder der fehlerhaften Zusammenarbeit oder fehlenden Kompatibilität desselben mit anderen Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software oder Hardware).

8.5 DER LIZENZGEBER IST DEM BENUTZER GEGENÜBER NICHT FÜR ETWAIGE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ IN ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG HAFTBAR, DARUNTER ENTGANGENE GEWINNE, KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE, NUTZUNGSAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER ÄHNLICHE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT.

WENN SIE ÜBER IRGENDEINE GRUNDLAGE FÜR DEN ERSATZ VON SCHÄDEN DURCH DEN LIZENZGEBER VERFÜGEN, KÖNNEN SIE NUR DIREKTE SCHÄDEN BIS ZU DEM BETRAG, DEN SIE FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT BEZAHLT HABEN (ODER BIS ZU 10 USD, FALLS DER BETRAG NICHT BERECHNET WERDEN KANN ODER WENN DAS SOFTWAREPRODUKT KOSTENLOS ERWORBEN WURDE), ERSTATTET BEKOMMEN. DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIE EINSCHRÄNKUNGEN IN DIESEM VERTRAG GELTEN AUCH DANN, WENN DIE REPARATUR, DER ERSATZ ODER DIE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT SIE NICHT VOLLSTÄNDIG FÜR DIE VERLUSTE ENTSCHÄDIGT HABEN ODER WENN DIE MÖGLICHKEIT DES EINTREFFENS DER SCHÄDEN FÜR DEN LIZENZGEBER BEKANNT WAR ODER BEKANNT SEIN SOLLTE.

8.6 Der Lizenzgeber weist den Benutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung der Verkehrsvorschriften und -regeln (z. B. die Anwendung vorgeschriebener und/oder sinnvoller und geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, angebrachte und allgemein erwartete Aufmerksamkeit und Vorsicht in der gegebenen Situation sowie besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht während der Nutzung des Softwareproduktes) und die Beachtung der geltenden Gesetze und Bestimmungen beim Gebrauch des Softwareproduktes in einem Fahrzeug jeglicher Art in der alleinigen Verantwortung des Benutzers liegt. Der Lizenzgeber haftet nicht für in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Softwareproduktes in einem Fahrzeug entstandene Schäden.

8.7 Durch Abschließen dieses Vertrages nimmt der Benutzer die unter Punkt 8 angeführten Informationen ausdrücklich zur Kenntnis.

9 Strafmaßnahmen

9.1 Der Lizenzgeber informiert den Benutzer hiermit, dass der Verstoß gegen das Urheberrecht und damit verbundene Rechte in vielen Rechtssystemen ein Verbrechen darstellt, auch in Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie anderen Ländern, welche das Übereinkommen über Computerkriminalität ratifiziert haben.

9.2 Der Lizenzgeber und die Lieferanten von Produkten oder Dienstleistungen werden auf der Grundlage dieses Vertrages die Verletzung ihrer Rechte am geistigen Eigentum kontinuierlich überprüfen. Sollte eine verletzende Verwendung festgestellt werden, werden bei Zuwiderhandlungen straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen die Täter in allen Gerichtsbarkeiten eingeleitet.